Hohe Steuerersparnis für Kapitalanleger

Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht nur schön und repräsentativ, sondern auch steuerlich hoch interessant.

Als Vermieter eines denkmalgeschützten Objekts können Sie anstelle der üblichen Abschreibungsbeträge eine erhöhte Abschreibung in Anspruch nehmen.

Der Gesetzgeber honoriert den erhöhten Aufwand durch die Abschreibungsmöglichkeit nach dem EStG § 7h+i .

Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich in prozentualer Abhängigkeit jährlich wie nachfolgend dargestellt:

Abschreibung
Abschreibung

Die Abschreibung beginnt ab dem Jahr der Fertigstellung. Maßgebend für die endgültige Höhe der Abschreibungen ist die Kostenbestätigung der Sanierungsbehörde bzw. des Landesdenkmalamtes.

*Kosten für Baumaßnahmen, die zur Erhaltung des Gebäudes als Denkmal notwendig oder zu einer sinnvollen Nutzung erforderlich sind.

Die Gesetzestexte:

Baudenkmal afa § 7i EStG
Sanierungsobjekte afa § 7h EStG

Bitte beachten Sie:

Änderungen durch mögliche neue Gesetze, Verwaltungs- oder Behördenauflagen vorbehaltlich.

Eine Haftung ist ausgeschlossen.